Einwohnerinformationen zur Eingliederung der Gemeinde Nöbdenitz in die Stadt Schmölln zum 01.01.2019
Sehr geehrte Einwohner/innen,
der Thüringer Landtag hat am 13.12.2018 die Auflösung der Gemeinde Nöbdenitz und deren Eingliederung in die Stadt Schmölln beschlossen.
Durch diese Änderung ändert sich für alle Einwohner/innen ab 01.01.2019 die melderechtliche Anschrift. Der Ortsname lautet dann „Schmölln“ und nicht mehr „Nöbdenitz“. Die Straßenbezeichnungen bleiben bis auf die nachfolgend aufgeführten Straßen bestehen.
alt: Waldstraße neu: Am Wald
alt: Bergstraße neu: Alte Bergstraße
alt: Untschener Straße neu: An der Kirche
voraussichtlich: An der Lohmaer Kirche
(Änderung aufgrund Doppelung mit Sommeritz notwendig, Beschluss ausstehend)
alt: Am Teich neu: Am Lohmaer Teich
Die Umbennung der Straßen wird jedoch erst zum 01.02.2019 wirksam.
Durch die Änderung der Anschrift wird die Umschreibung der Ausweisdokumente und aller Fahrzeugpapiere erforderlich. Die Ausweisdokumente werden durch die Stadt Schmölln kostenlos umgeschrieben.
Die Fahrzeugpapiere müssen wie gewohnt im Landratsamt Altenburger Land – Zulassungsstelle – umgeschrieben werden. Die hierdurch entstehenden Kosten, werden bei Vorlage der entsprechenden Quittungen von der Stadt Schmölln erstattet. Vor einer Umschreibung der Fahrzeugpapiere, sollte eine Umschreibung der Ausweisdokumente erfolgt sein.
Die von den Straßenumbenennungen betroffenen Einwohner/innen sollten Ihre Dokumente erst nach Inkrafttreten der Umbennungen umschreiben lassen. Weiterhin ist zuvor eine Datenmigration vom bisherigen Einwohnermeldeamt in Nöbdenitz zur Stadtverwaltung Schmölln erforderlich. Somit wird eine Umschreibung für diesen Personenkreis voraussichtlich ab Mitte Februar möglich sein.
Mit der Eingliederung in die Stadt Schmölln entfällt auch die Verteilung des Amtsblattes der VG „Oberes Sprottental“. Zukünftig erhalten wir das Amtsblatt der Stadt Schmölln. Die erste Ausgabe 2019 wird am 19.01.2019 (Redaktionsschluss 09.01.2019). Das Amtsblatt der VG „Oberes Sprottental“ kann bei Bedarf käuflich erworben bzw. im Internet abgerufen werden.
Mit Inkrafttreten der Eingliederung wird bis zur nächsten Wahl der bisherige Gemeinderat zum Ortsteilrat und der bisherige Bürgermeister zum Ortsteilbürgermeister.
Weitere notwendige Informationen werden frühzeitig bekannt gegeben.
Ich wünsche Ihnen allen besinnliche Festtage und einen guten Start im neuen Jahr.
Gampe
(Bürgermeister Gemeinde Nöbdenitz)